1. Bericht ber R ckst nde von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln: Diese k nnen ein gesundheitliches Risiko f r den Verbraucher darstellen. Die Einhaltung gesetzlich festgelegter H chstgehalte wird daher von der amtlichen Lebensmittel berwachung berpr ft. 2. Nationale Berichterstattung an die EU: Dieser Teil umfasst die Berichte ber die Kontrolle von Lebensmitteln auf Sudanrot, Nitrat, Ochratoxin A, Fusarientoxine, von Lebensmitteln aus Drittl ndern auf Aflatoxine sowie die Kontrollergebnisse gem der Bestrahlungsverordnung. 3. Bundesweiter berwachungsplan (B p): Die AVV-Rahmen berwachung regelt die Zusammenarbeit der Beh rden der L nder untereinander und mit dem Bund und soll zu einem einheitlichen Vollzug der lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften in der berwachung beitragen. Je 1000 Einwohner und Jahr m ssen Produkt-Proben genommen werden. Ein Teil dieser Probenzahl (0,15 bis 0,45 Proben je 1000 Einwohner und Jahr) wird bundesweit einheitlich im Rahmen des B p untersucht.