Die Begründung des internationalen Umweltrechts suchen die meisten in der Ortlosigkeit seines Gegenstands: Die ökologische Frage kann im Alleingang souveräner Staaten nicht bewältigt werden. Die etwa im Klimaschutzrecht evidenten regulatorischen Probleme lassen sich hiernach nur durch mehr Verrechtlichung und Konstitutionalisierung lösen. Doch das internationale Umweltrecht ist keineswegs ortlos, sondern hat eine sehr konkrete Geographie. Es ist keine Überwindung des Staatenvölkerrechts, sondern die Ausgestaltung der zentralen weltpolitischen Verschiebung im 20. Jahrhundert - der Auflösung des klassischen Imperialismus. Sigrid Boysen rekonstruiert die Begriffe und Institute des heutigen internationalen Umweltrechts genealogisch. Was einst dazu diente, die handelspolitischen Unsicherheiten nach Ablösung der kolonialen Herrschaft zu stabilisieren, teilt die Erde auch heute ein in industrialisierte Zonen und deren äußere Natur.