Die Kapitalerhaltung Im Englischen Gesellschaftsrecht
Die Erhaltung des Kapitals ist wesentliches Merkmal der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht. Obwohl auch dem englischen Recht als -capital maintenance doctrine- bekannt, spielt sie dort nur eine untergeordnete Rolle; andere Rechtsinstitute zum Schutz des Gesellschaftsvermogens treten an die Stelle der Kapitalerhaltung. Warum das so ist und welche anderen Rechtskonstruktionen die Aufgabe des Vermogensschutzes ubernehmen, ist Gegenstand der Arbeit."