Die in Art. 189 Abs. 4 EGV vorgesehene Entscheidung ist neben der Verordnung und der Richtlinie eines der wichtigsten Handlungsinstrumente im Rechtsetzungssystem der EG. Ihre grosste praktische Bedeutung liegt im Bereich des externen gemeinschaftsunmittelbaren Verwaltungsvollzuges gegenuber Mitgliedstaaten, Unternehmen und Individuen. Entscheidungen werden hier insbesondere auf dem Gebiet des EG-Wettbewerbsrechts, der Aufsicht uber die nationale Beihilfepraxis, der gemeinschaftlichen Handels-, Landwirtschafts- und Sozialpolitik getroffen. Die Entscheidung entspricht in ihrer Individualbezogenheit dem Verwaltungsakt der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen und wird daher vielfach auch als gemeinschaftsrechtlicher oder europaischer -Verwaltungsakt- bezeichnet. Die Abhandlung hat sich zum Ziel gesetzt, die Dogmatik der europaischen Entscheidung systematisch aufzuarbeiten. Dabei ergeben sich im wesentlichen die gleichen Fragen, welche im deutschen Verwaltungsrecht mit dem Instrument des Verwaltungsaktes ( 35 S. 1 VwVfG) verbunden sind."