Die wirtschaftliche Absicherung des Alters wird als Teil der Lebensplanung immer wichtiger. Ziel ist, nach Möglichkeit den Lebensstandard, den man im Erwerbsleben innegehabt hat, in etwa auch im Ruhestand aufrecht zu erhalten. Da die meisten Anschaffungen getätigt sind und - rufsbedingte Kosten nicht mehr anfallen, wird es als erstrebenswert angesehen, in der Phase des Ruhestands über etwa 75 Prozent des Erwerbseinkommens verfügen zu können. In diesem Fall werden – als Folge der Zunahme der Lebenserwartung – etwa 30 Prozent des Lebenseinkommens nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bezogen werden. Ist eine Familie namentlich ein Ehepartner zu versorgen, kommt eine im Durchschnitt fünf Jahre bezogene Hinterbliebenen- cherung hinzu. Da im Alter die Wahrscheinlichkeit, krank oder pflegebedürftig zu werden steigt, müssen auch diese Risiken abgesichert werden. Das Ziel, den Lebensstandard im Alter angem- sen zu sichern, kann die gesetzliche Rentenversicherung nach den vielen Einschnitten der letzten Jahre nur noch im Zusammenspiel mit der betrieblichen und der privaten Vorsorge erreichen. Um die Bereitschaft zu dieser ergänzenden Vorsorge zu erhöhen, wird sie generös vom Staat gefördert. Nach dem Umstieg zur nachgelagerten Besteuerung ist ein wichtiger Aspekt für eine voraussch- ende Alterssicherung wie die Alterseinkommen zu versteuern sind. Denn der Lebensstandard wird aus dem Nettoeinkommen finanziert, und dies gilt auch für diejenigen, die als Beamte v- sorgt oder als Freiberufler in einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert sind. So notwendig die Planung der Alterssicherung ist, so schwer fällt sie, weil verschiedene Rech- bereiche zusammenspielen, von denen jeder für sich komplex und nicht einfach zu verstehen ist.