Horizontale Und Vertikale Wettbewerbsbeschraenkungen Im Gesetz Gegen Wettbewerbsbeschraenkungen
Durch die 6. Novelle vom 26. August 1998 wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen (GWB) in weiten Teilen freiwillig an das europaische Gemeinschaftsrecht angeglichen. Trotz der weitgehenden Angleichung der Formulierung des Kartellverbotes an das Gemeinschaftsrecht soll durch das spezifisch nationale Kriterium der "miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen" weiterhin zwischen dem Kartellverbot und den Vertikalvereinbarungen unterschieden werden. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob durch die Kombination aus Angleichung an das Gemeinschaftsrecht und Beibehaltung der Unterscheidung ein uberzeugendes System der Erfassung wettbewerbsbeschrankender Absprachen gelungen ist.