Haftungskoordination in der arbeitsteiligen Pflichtenkette - Zugleich ein Beitrag zum Dogma von der Relativität der Schuldverhäl
Es gehoert zu den Charakteristika einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung, dass Leistungen im Rahmen von Vertragsketten erbracht werden. Beispiele sind Absatzketten im Handel oder die Einschaltung von Subunternehmern durch einen Generalunternehmer. Verletzt in diesen Fallen ein Kettenglied eine Vertragspflicht, so tritt ein Schaden nicht selten erst bei einem entfernten Kettenglied ein. Die Praxis hat eine Vielzahl unterschiedlicher Loesungsansatze entwickelt. Vertraglicher und deliktischer Direktanspruch, Regresskette und Drittschadensliquidation sind die wichtigsten. Florian Bien unternimmt eine koharente Zusammenschau der Probleme und stellt sie auf eine neue dogmatische Grundlage. Er versetzt die Glieder einer arbeitsteiligen Pflichtenkette so weit wie moeglich in die Lage, Vertragsrisiken privatautonom zuzuweisen.
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