Das Uebergangsmandat des Betriebsrats - Gestaltungsmoeglichkeiten unter besonderer Beruecksichtigung gewillkuerter Betriebsratss
Die Autorin befasst sich mit dem UEbergangsmandat des Betriebsrats gemass 21a BetrVG und dessen Gestaltungsmoeglichkeiten. Nach der Darstellung des Anwendungsbereichs des UEbergangsmandats zeigt sie die im Hinblick auf dessen Rechtsfolgen denkbaren Gestaltungsmoeglichkeiten auf. Sie geht der Frage nach, ob im Vorfeld einer Umstrukturierung die Moeglichkeit besteht, durch bestimmte Gestaltungsmoeglichkeiten das Entstehen eines UEbergangsmandats zu verhindern. Neben der Bildung eines gemeinsamen Betriebs gemass 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BetrVG untersucht sie die Bildung von betrieblichen Organisationsstrukturen gemass 3 BetrVG und 117 Abs. 2 S. 1 BetrVG. Im Mittelpunkt stehen dabei die vereinbarten Betriebsratsstrukturen durch Tarifvertrag gemass 3 Abs. 1 BetrVG.
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