Den Gegenstand der Arbeit bilden das Aufenthaltsrecht, der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Teilhabe an staatlichen Sozialleistungen von auslandischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik. Betrachtet werden sowohl Unionsburger (EU-Arbeitnehmer) als auch Personen mit der Staatsangehoerigkeit eines Drittstaats sowie ihre Familienangehoerigen. Anstoss zu der Arbeit hat die durch zahlreiche gesetzliche Neuerungen gepragte Rechtslage sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Hervorzuheben sind insbesondere die Richtlinien 2004/38/EG, 2003/86/EG und RL 2003/109/EG und das von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinienpaket zur Wirtschaftsmigration sowie das bundesdeutsche Zuwanderungsgesetz. Ziel der Arbeit ist es daher zum einen, eine aktuelle Analyse des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Rechts fur diesen Bereich zu prasentieren. Zum anderen werden auf dieser Grundlage die Unterschiede aufgezeigt, die zwischen dem Aufenthaltsstatus von Arbeitnehmern aus der EU und von drittstaatsangehoerigen Arbeitnehmern bestehen.