Nach 120 Jahren zeigt das Personengesellschaftsrecht des BGB in vielerlei Hinsicht Reformbedarf. Das beginnt bei dogmatischen Grundfragen und reicht bis in praktische Details. Mit dem Mauracher Entwurf hat die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Kommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts eine Grundlage für die Reform der §§ 705 ff. BGB geschaffen. Das Sondersymposium präsentiert die Vorschläge des Mauracher Entwurfs und beleuchtet zentrale Themen der Reform, darunter insbesondere das neue Gesellschaftsregister, die Öffnung der GbR für Freiberufler und die Regelungen zum Beschlussmängelrecht, zur Außen- und Innengesellschaft, zu Geschäftsführung und Vertretung sowie zum Ausscheiden und zur Auflösung. Auf der Grundlage von Fachreferaten werden die Vorschläge des Entwurfs kritisch gewürdigt und diskutiert und es werden Hilfestellungen für die Arbeit am Referentenentwurf geboten.