Seit dem 1.7.1977 konnen Frauen (und Manner) aus gescheiterten Ehen unter bestimmten Voraussetzungen mit Unterhalt vom (Ex-) Ehepartner eine verpasste Ausbildung nachholen oder berufliche Nachteile durch Fortbildung oder Umschulung ausgleichen ( 1575 BGB). Werden nun mit Hilfe dieses und anderer Unterhaltsanspruche neue Chancen fur geschiedene und getrenntlebende Frauen eroffnet, sind die ehelichen Nachteile einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung bei der Ruckkehr ins Erwerbsleben wettzumachen? Die Frage muss aufgrund der Ergebnisse dieser reprasentativen Untersuchung uber die Rechtspraxis am Familiengericht Berlin (West) verneint werden. Ehegattenunterhalt zur Qualifizierung hat im Scheidungsalltag grossen Seltenheitswert. Dies liegt u.a. am engen Zuschnitt der einschlagigen Norm(en) und am privatrechtlichen Charakter von Ehegattenunterhalt uberhaupt. Die wirksamere Alternative ware daher die sozialrechtliche Unterstutzung nachehelicher Qualifizierungen. Aber auch die existierenden Forderungsanspruche gemass AFG und BAfoG sind unzureichend und gehen an den legitimen Qualifizierungsbedurfnissen von Frauen nach einer -Familienphase- vorbei, sollten also kunftig erweitert werden. Allerdings zeigen Ergebnisse der Arbeitsmarkt- und Wiedereingliederungsforschung, dass individuelle Qualifizierung Frauen nicht in gleichem Masse wie Mannern zu einer gesicherten und zufriedenstellenden Berufsexistenz verhilft."