Benedikt Berger befasst sich mit der zentralen Frage nach dem Bedürfnis eines rechtsfortbildenden Schutzes der innerhalb einer Tochtergesellschaft zusammentreffenden Interessengruppen bei der Beendigung eines Vertragskonzerns. Von der Lösung der Unternehmensverbindung können verschiedene Interessenträger betroffen sein, weil die künftige wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Tochtergesellschaft aufgrund der vorangegangenen Einbindung in den Konzern oftmals nicht vorhersehbar sein wird. Potentiell nachteilig betroffen sind deshalb insbesondere Gläubiger, Aktionäre und Arbeitnehmer des vormals abhängigen Unternehmens, aber auch die Allgemeinheit oder das Unternehmen selbst.Welchen Interessenträgern wird nach der Grundkonzeption des Aktienrechts überhaupt ein Schutz beigemessen? Benedikt Berger analysiert dies und entwickelt ausgehend von den bestehenden Vorschriften eine differenzierte Rechtsfortbildungslösung.