Die vorliegende Arbeit entstand in den Jahren 1984-1989 und geht auf eine Anregung von Herm Professor Dr. Konrad Ginther zuriick, der sie auch die ganze Zeit hindurch mit Rat und Kritik gefordert hat. Ihm mochte ich hier besonders danken. Ebenso danke ich allen Mitarbeitem an meinem Institut flir ihre geduldige Unterstutzung in vieWiltiger Hinsicht, insbesondere EI- friede Eissner, Elfriede Guss und Susanne Liebmann flir ihre unermudliche Schreibarbeit. Die Untersuchung hatte nicht geleistet werden konnen, hatte ich nicht die Gelegenheit eines mehrmonatigen Forschungsaufenthalts im Sekretariat des GATT in Genf gehabt, dem sich wiederholte Besuche anschlossen. Dank schulde ich in diesem Zusammenhang insbesondere Herm Ake Linden, dem Rechtsberater des Generaldirektors des GATT, sowie allen Angehorigen des damaligen Rechtsburos, insbesondere dem heutigen Direktor, Herm Dr. Frieder Roessler und Herm Dr. Ernst-Ulrich Petersmann, aber auch Frau Geral- dine Murpf?y fur ihre hilfreiche Betreuung sowie Herm Stuart Robinson, dem Direktor der Abteilung fur Sessionen und Ratsangelegenheiten und Herm Dr.
Heinz OpelZ' derzeit stellvertretender Direktor der Abteilung fur Dienst- leistungsverhandlungen flir vieWiltige Anregung. 1m GATT bestand nicht nur die Moglichkeit zum Studium der Quellen der Rechtsordnung des GATT und seiner Praxis in der Bibliothek, sondem auch zu zahlreichen Gesprachen mit Mitgliedem des Sekretariats und den Vertretem der Ver- tragsparteien des GATT.