Martina Benecke befaßt sich mit dem seit der Antike diskutierten Problem der Gesetzesumgehung: Ist ein bestimmtes Verhalten eine Umgehung, die sanktioniert werden muß, oder ein bloßer Akt juristischer Kreativität? Auch wenn der Begriff Gesetzesumgehung häufig angewendet wird, fehlt es doch an einer echten Umgehungslehre. Die Autorin untersucht zunächst die Grundlagen der Umgehung: Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Abgrenzungen von anderen Instituten, gesetzliche Umgehungsverbote und das Verhältnis von Gesetzesumgehung zu Auslegung. Sie wendet sich dann dem Kernproblem der Wertung zu. Die rechtsmethodische Vorgehensweise wird diskutiert und nachvollziehbare praktische Kriterien herausgearbeitet. Dabei zeigen sich Fehler und Lücken der bislang herrschenden Auffassung, Umgehungsfälle mit analoger Anwendung der umgangenen Norm zu lösen. Ähnliches gilt für die Gesetzesumgehung im Internationalen Privatrecht. Hier betrifft die Umgehung jedoch die Kollisionsnorm, woraus sich Auswirkungen auf Wertung und Methodik ergeben. Aktuelle internationale Problemfelder der Gesetzesumgehung sind vor allem das Internationale Gesellschaftsrecht und das Internationale Prozeßrecht.