Ersatz Der Vertanen Urlaubszeit Im Deutschen Und Oesterreichischen Recht
In der deutschen Rechtsprechung hat sich in den beiden letzten Jahrzehnten die Tendenz gezeigt, den Verlust von Urlaub als Vermogensschaden anzusehen, obwohl in der Literatur hinreichend gewarnt worden ist, das Schadensersatzrecht nicht in eine unbeschrankte Kommerzialisierung aller Guter ausufern zu lassen. Das neue deutsche Reisevertragsgesetz hat die Flut von Klagen enttauschter Reisender nicht stoppen konnen. In Osterreich hat es erstaunlicherweise keine entsprechende Entwicklung gegeben, obwohl auch dort der organisierte Tourismus eine bedeutende Rolle spielt. Auf der Basis der vergleichenden Gegenuberstellung soll untersucht werden, ob der Verzicht auf eine sonderrechtliche Regelung sich nicht als vorteilhafter erweist."