Eigennutz ALS Deliktsmerkmal Im Strafrecht
Gegenstand der Arbeit ist eine Analyse der Frage, unter welchen Gesichtspunkten es gerechtfertigt erscheint, den Eigennutz des Straftaters fur die Bewertung seines Verhaltens heranzuziehen. Verschiedene Straftatbestande, z.B. die 242, 331ff., 211 II (Habgier) StGB, werden darauf untersucht, wie diejenigen Tatbestandsmerkmale, die der Sache nach eigennutziges Verhalten umschreiben, strafrechtssystematisch einzuordnen sind. Im wesentlichen stellt sich dabei die Frage, ob Eigennutz ein subjektives Unrechts- oder ein Gesinnungsmerkmal ist. Daher wird die dogmatische Bedeutung dieser Merkmale zuvor eingehend erortert. Schliesslich wird untersucht, inwieweit der Eigennutz des Taters als Kriterium der Strafzumessung in Betracht kommt."