Brauchen wir sektorspezifische Normen, um Wettbewerb auf Monopolmarkten zu ermoeglichen oder reicht die allgemeine Missbrauchsaufsicht aus?
In Markten wie der Telekommunikation oder der Energieversorgung sind neue Anbieter auf den Zugang zu einem Leitungsnetz angewiesen. Ein vertikal integrierter Monopolist, der die UEberlassung seines Netzes verweigert, kann daher den Markteintritt seiner Konkurrenten verhindern. Die Autorin entwickelt anhand des dem GWB und dem EG-Vertrag entnommenen Wettbewerbsleitbilds die allgemeingultigen Voraussetzungen fur konkurrentennutzige Kontrahierungspflichten. Zudem zeigt sie die verfassungsrechtlich gebotenen Grenzen solcher Pflichten auf. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass das allgemeine Missbrauchsverbot diesen Anforderungen besser gerecht wird als die geltenden oder vorgeschlagenen Normen fur den Zugang zu Telekommunikations-, Elektrizitatsnetzen oder sonstigen wesentlichen Einrichtungen.