Auf der Grundlage einer juristisch-oekonomischen Analyse von vertikalen Beschrankungen, insbesondere in den industriellen Zuliefervertragen der Automobilindustrie, wird untersucht, ob der neue Ansatz der Europaischen Kommission auf dem Gebiet der vertikalen Vereinbarungen zu sachgerechten Ergebnissen fuhrt. Dass die neue Gruppenfreistellungsverordnung nunmehr erstmals auch fur industrielle Zuliefervertrage eine Regelung trifft, ist an sich schon als rechtspolitischer Fortschritt zu werten. Die Verordnung erscheint jedoch schwerpunktmassig fur Vertriebsvertrage konzipiert und weist daher einige Mangel auf. Vorzugswurdig ist, die erwunschte Annaherung an eine Missbrauchsaufsicht im Bereich der vertikalen Beschrankungen durch den UEbergang zu einer wettbewerblichen Gesamtwurdigung im Rahmen der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Wettbewerbsbeschrankung in Art. 81 Abs. 1 EGV zu erreichen.