Die Doktrin der wesentlichen Einrichtung ermoeglicht die OEffnung einer Einrichtung durch einen Zwangszugang. Vor allem Netze der Versorgungswirtschaft koennen fur Mitbewerber und Konkurrenten geoeffnet werden. So werden etwa Gasnetze geoeffnet, um auf dem nachgelagerten Markt fur Gaslieferungen wirksamen Wettbewerb zu ermoeglichen. Genauso wie das Sacheigentum verleihen Immaterialguterrechte ihrem Inhaber eine Ausschliesslichkeitsstellung. Die Arbeit untersucht, inwiefern die Essential-Facilities-Doktrin auch auf Immaterialguterrechte angewendet werden kann. Immaterialguterrechte und Wettbewerbsrecht stehen dabei allerdings in einem Spannungsverhaltnis. Durch die Erteilung von Zwangslizenzen koennte das Wesen der Immaterialguterrechte, welches in der Ausschliesslichkeitsstellung liegt, entleert werden. Denn Konkurrenten bekommen durch den Zugang das Recht, geschutzte Gegenstande zu imitieren. Allerdings, so die Ergebnisse der Arbeit, rechtfertigt die Eigenart des geistigen Eigentums keine unterschiedliche Behandlung im Vergleich zum Sacheigentum.