Geschaeftsfuehrung Und Vertretung Im Gesellschaftsrecht Deutschlands, Frankreichs Und Englands - Eine Rechtsvergleichende Unters
Im Rahmen der europaischen Rechtsangleichung hat sich einerseits die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts als schwierig erwiesen. Andererseits wird die Erforderlichkeit einer Rechtsangleichung im Gesellschaftsrecht zunehmend in Frage gestellt. Vor dem Hintergrund dieser Schwierigkeiten untersucht die Arbeit fur den Bereich der Geschaftsfuhrung und Vertretung von Personen- und Kapitalgesellschaften, ob es im Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten bereits UEbereinstimmungen gibt, die eine weitere Harmonisierung entbehrlich machen. Dabei werden die Regelungen in Deutschland, Frankreich und England als wichtigste Reprasentanten des civil und common laws verglichen und gemeineuropaische Prinzipien herausgearbeitet.