Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften wird bislang vorwiegend aus einem kollisions- und aus einem gesellschaftsrechtlichen Blickwinkel analysiert. Im Vordergrund steht die Auslotung des praktischen Gestaltungsspielraums von Gesellschaften durch "Subsumtion" bestimmter Sachverhalte unter die in den Entscheidungen Daily Mail bis Vale getroffenen Aussagen des EuGH. Eher in den Hintergrund rückt dabei das Bestreben, das dahinter stehende Prinzip freizulegen und die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in ein übergreifendes System der Grundfreiheitendogmatik einzuordnen. Eine solche Aufarbeitung aus dem Blickwinkel des Unionsrechts ist das Anliegen von Caspar Behme. Er zeigt auf, dass sich alle einschlägigen Judikate auf eine einheitliche Prämisse zurückführen lassen: die Auslegung der Grundfreiheiten im Sinne eines Prinzips der gegenseitigen Anerkennung. Dieses Prinzip ist zugleich der unionsrechtliche Maßstab für die Regulierung grenzüberschreitender Mobilität von Gesellschaften durch das mitgliedstaatliche Kollisions-, Gesellschafts- und Umwandlungsrecht.