Gesellschaften, bei denen zumindest ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haftet („Personengesellschaften“), weisen gegenüber haftungsbeschränkten Gesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Caspar Behme analysiert die Funktion von Gesellschaften mit persönlicher Gesellschafterhaftung und skizziert unter Rückgriff auf Erkenntnisse der Rechtsökonomik und der Rechtsvergleichung, wie ein Personengesellschaftsrecht aussehen könnte, wenn man es konzipierte, ohne dabei an die (dogmatischen) Pfadabhängigkeiten einer bestimmten Rechtsordnung gebunden zu sein. Dabei wird deutlich, dass die konkrete rechtliche Ausgestaltung von Gesellschaften im Wesentlichen davon abhängt, ob ihre Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haften oder nicht, und dass die Antworten auf zahlreiche Einzelfragen des Gesellschaftsrechts durch die persönliche Gesellschafterhaftung bzw. ihre Beschränkung determiniert werden.