Die Rueckforderung Gemeinschaftsrechtswidriger Staatlicher Beihilfen
Im Spannungsfeld zwischen dem einzelstaatlichen und dem europaischen Subventionsrecht gibt es eine Vielzahl nicht abschliessend geloster Rechtsfragen. Verstosst etwa die von einem Mitgliedstaat gewahrte Subvention gegen das europaische Recht, kann die Europaische Kommission den Staat verpflichten, die Subvention zuruckzufordern. Neben dem Verhaltnis von Kommission und Staat ist rechtlich insbesondere problematisch, ob und in welchem Umfang der verpflichtete Staat die Ruckforderung vom Subventionsempfanger verlangen kann. Die Arbeit untersucht diese Problematik fur die Ruckforderung nach deutschem Recht unter Berucksichtigung der verschiedenen Arten der Subventionsvergabe."