Der Autor untersucht in seiner Arbeit rechtshistorisch die wesentlichen Aspekte des Bodenrechts der Kolonie Deutsch-Sudwestafrika, dem heutigen Namibia. Er erlautert zunachst die Grundzuge des Kolonialrechts und sein Verhaltnis zur Rechtsordnung des Deutschen Reichs. Ausgehend von den verschiedenen Grundstucksarten und der dualen Kolonialrechtsordnung, die das fur Nichteingeborene geltende Recht vom Eingeborenenrecht abgrenzte, werden hinsichtlich der Nichteingeborenen die Besonderheiten bei grundstucksbezogenen Rechtsgeschaften, im Enteignungs- und Steuerrecht sowie im Rechtsschutz vorgestellt, im Eingeborenenrecht die Beibehaltung des ursprunglichen Bodenrechts und die kolonialen Eingriffe ins "gemischte Recht", das beide Bevoelkerungsgruppen betraf. Des Weiteren behandelt die Arbeit die Erschliessung des herrenlosen "Kronlands" durch konzessionierte Kolonialunternehmen und die Landvergabe durch die Schutzgebietsverwaltung im Rahmen spezifischer Vertragsmuster, deren Klauseln die Einhaltung der bodenpolitischen Vorgaben durch die Ansiedler sicherstellen sollten. Abschliessend wird der Wandel der Landverteilung im Rahmen der Dekolonisation vom Ende der Kolonialzeit bis heute skizziert.