Turbopraemie Und Sozialplan
Arbeitgeber haben bei Betriebsanderungen grosses Interesse daran, einen Personalabbau moeglichst schnell und rechtssicher umzusetzen. Sie moechten daher langwierige Kundigungsschutzverfahren vermeiden. Deshalb bieten Arbeitgeber den Arbeitnehmern Abfindungen fur einen Klageverzicht, so genannte "Turbopramien" an. Wahrend "Turbopramien" auf individualrechtlicher Ebene grundsatzlich zulassig sind, ist in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten, ob auch die Betriebsparteien in einem Sozialplan oder einer freiwilligen Betriebsvereinbarung "Turbopramien" vereinbaren durfen. Die Arbeit geht den in diesem Zusammenhang diskutierten Fragen nach.