Die Geltungserstreckung Guenstigerer Tarifvertraege Im Anwendungsbereich Des Aentg - Eine Verfassungsrechtliche Analyse
Die Neukonzeption AEntG vom 23.04.2009 hat nicht nur einer Erweiterung des Anwendungsbereichs zur Folge, sondern wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Die moegliche Verdrangung ungunstigerer Tarifvertrage durch einen geltungserstreckten Tarifvertrag und die moegliche Bevorzugung eines reprasentativeren Tarifvertrags bei der Auswahl zur Geltungserstreckung koennten einen unverhaltnismassigen Eingriff in die Tarifautonomie nach sich ziehen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform unter Berucksichtigung der gegenwartigen rechtlichen und tatsachlichen Voraussetzungen noch verfassungsgemass ist. Dabei beschrankt sie sich nicht auf die Analyse der Geltungserstreckung von Mindestlohntarifvertragen, sondern bezieht auch die "Urlaubstarifvertrage des Baugewerbes" mit ein.