Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschaft auf einen anderen Inhaber uber, tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des UEbergangs bestehenden Arbeitsverhaltnissen ein. Betroffene Arbeitnehmer koennen dem gesetzlichen UEbergang ihres Arbeitsverhaltnisses innerhalb eines Monats nach Zugang eines Informationsschreibens schriftlich widersprechen. Der Gesetzgeber hat den Beginn der Widerspruchsfrist demnach vom Zugang eines ordnungsgemassen Informationsschreibens abhangig gemacht. Da die Rechtsprechung hohe Anforderungen an ein ordnungsgemasses Informationsschreiben stellt, sind in der Praxis viele Informationsschreiben fehlerhaft mit der Folge, dass die Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt. Das Widerspruchsrecht wird dadurch zu einem umfassenden "Reuerecht", das es Arbeitnehmern ermoeglicht, dem UEbergang ihres Arbeitsverhaltnisses unter Umstanden auch noch Jahre nach dem Stichtag des Betriebsubergangs erfolgreich zu widersprechen. Ob die dadurch entstandene Rechtsunsicherheit durch einen Verzicht des Arbeitnehmers auf das Widerspruchsrecht erfolgreich beseitigt werden kann, ist Gegenstand dieser Studie.