Die Ruckfuhrung von Kulturgut steht seit jeher im Spannungsfeld verschiedener Rechtsgebiete, dem Voelkerrecht, internationalem Verwaltungsrecht, Strafrecht sowie dem Privatrecht. Die Arbeit stellt die verschiedenen Moeglichkeiten dar, die der Bundesrepublik Deutschland zur Verfugung stehen, um Kulturgut aus dem Ausland an seinen Ursprungsstaat zuruckzugeben. Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptteile: Zunachst werden die voelkerrechtlichen Grundlagen eines staatlichen Ruckfuhrungsanspruches dargestellt. Im zweiten Teil folgt eine Untersuchung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Moeglichkeiten, um gestohlenes und illegal verbrachtes Kulturgut seinem Ursprungsstaat zuruckzugewahren. Der dritte Teil schliesslich widmet sich Reformuberlegungen. Obwohl im innerstaatlichen deutschen Recht taugliche Moeglichkeiten zur Ruckgabe von Kulturgut bestehen, wurden diese voll ausgeschoepft, lassen sich die Ziele des internationalen Kulturguterschutzes auf internationaler Ebene am besten verfolgen, da die Verpflichtungen hier unter dem Gegenseitigkeitsprinzip stehen. Die Ratifizierung und Umsetzung der UNESCO 1970 in nationales Recht ist daher ein wichtiger Schritt.