Verhaltensbezogene Nebenbestimmungen in Der Deutschen Und Europaeischen Fusionskontrolle - Welche Zukunft Hat Das Verbot Einer L
Verhaltensbezogene Nebenbestimmungen sind Fremdkoerper in der strukturorientierten Zusammenschlusskontrolle. Die vorherige Kontrolle von Fusionen soll gerade wettbewerbsschadliche Marktstrukturen und nachtragliche Verhaltenskontrollen verhindern. Das Verbot einer laufenden Verhaltenskontrolle regelt daher eine Selbstverstandlichkeit: Das Bundeskartellamt darf bedenkliche Zusammenschlusse nicht erlauben, um dann mit Verhaltensvorgaben die fusionierten Unternehmen laufend zu kontrollieren. Die Arbeit untersucht die Bedeutung der Vorschrift, analysiert verhaltensbezogene Nebenbestimmungen in der deutschen und europaischen Entscheidungspraxis und empfiehlt im Ergebnis die Streichung des Verbots, zugleich aber auch eine Ruckbesinnung der Kartellbehoerden auf Sinn und Zweck der Fusionskontrolle.