Die Anwendung Der Artikel 81 Und 82 Egv Durch Die Franzoesischen Behoerden Und Gerichte
Es ist unter anderem Aufgabe der Europaischen Gemeinschaft, durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes einen hohen Grad an Wettbewerbsfahigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen zu foerdern. Die wirksame Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften der Art. 81 und 82 EGV ist eine grundlegende Voraussetzung fur die Verwirklichung dieses Ziels. Die Arbeit zeigt am Beispiel der Franzoesischen Republik, welche Behoerden und Gerichte auf nationaler Ebene fur die Anwendung des europaischen Kartellrechts zustandig sind und inwieweit die nationalen Entscheidungen mit der europaischen Entscheidungspraxis ubereinstimmen.