Kreditderivate Im Deutschen Privatrecht
Kreditderivate sind Instrumente, mit deren Hilfe Kreditrisiken isoliert und ubertragen werden koennen. Kreditderivate dienen der Gestaltung des Kreditrisikos in vielerlei Formen, insbesondere der Absicherung des Kreditrisikos, aber auch der Investition in ein bestimmtes Kreditrisiko. Wegen der Flexibilitat, die Kreditderivate dabei den Verwendern bieten, sind sie nicht nur, aber vor allem bei Banken sehr beliebt. Einer breiten OEffentlichkeit wurden sie in letzter Zeit im Zusammenhang mit der sogenannten Subprime-Krise bekannt. Gegenstand dieser Arbeit sind die Grundformen der Kreditderivate. Vorgestellt werden die einzelnen Grundtypen, ihre Wirkungsweise und ihre Verwendungsmoeglichkeiten. Der Schwerpunkt liegt in der Einordnung dieser Grundformen in das deutsche Zivil-, Wertpapierhandels- und Insolvenzrecht, sowie in der Abgrenzung zum Versicherungsvertrag.