Die Verwahrung von Kapitalmarktpapieren durch Intermediäre und die Abwicklung von Wertpapiergeschäften über sog. Clearing- und Settlementsysteme bedürfen eines spezifischen und stabilen Rechtsrahmens. Zwar haben sich die Regelungen des deutschen Depotgesetzes 1937 über die Girosammelverwahrung und den Effektengiroverkehr in der Praxis im Großen und Ganzen bewährt. Nicht bestreiten lässt sich allerdings, dass sich das deutsche Depotrecht infolge der zunehmenden Vernetzung der Kapitalmärkte und der daran anknüpfenden Harmonisierungsinitiativen auf europäischer und internationaler Ebene einem starken Anpassungsdruck ausgesetzt sieht. Es sind in erster Linie das in Vorbereitung befindliche UNIDROIT-Übereinkommen über intermediär-verwahrte Wertpapiere und das Securities Account Certainty Project der EU, aber auch Reformaktivitäten im Ausland, die der Diskussion darüber, ob das deutsche Depotrecht noch ein festes Fundament für die Wertpapierverwahrung und -abwicklung abgibt, neue Nahrung gegeben haben.
Diese Entwicklung gab den Anstoß für die Tagung „Die Zukunft des Clearing und Settlement“, die das ILF am 27. Juni 2005 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität veranstaltet hat. Der erste Teil der Tagung war ausgewählten depot- und gesellschaftsrechtlichen Fragen rund um die mediatisierte Wertpapierverwahrung einschließlich möglicher Alternativen zum geltenden Recht und eines rechtsvergleichenden Blicks in die Schweiz gewidmet. Die Analyse der rechtlichen Einbettung des Clearing und Settlement bot zugleich die Gelegenheit, im zweiten Teil der Tagung die derzeit ebenfalls lebhaft diskutierten Marktmodelle der Wertpapierabwicklung auf den Prüfstand zu stellen.