Das Recht auf Anonymität Dr. Helmut Bäumler 1 Gesetzlicher Anspruch oder pure Selbstverständlichkeit? Mit dem Begriff der Anonymität werden nicht selten außergewöhnliche Situationen assoziiert. Wenn von anonymen Wohltätern, anonymen Selbst hilfegruppen, anonymer Beratung oder auch anonymen Warnhinweisen die Rede ist, eher positive, wenn es um anonyme Drohungen, anonyme Parteispenden und andere Missetaten geht, die unter dem Deckmantel der Anonymität begangen werden, eher negative. Vornehmlich bedienen wir uns scheinbar dann der anonymen Vorgehensweise, wenn wir etwas nicht Alltägliches tun. Anonymität, so könnte man meinen, ist der Ausnahmefall, die Normalität sieht anders aus. Tut sie das tatsächlich? Manchmal sind Dinge so selbstverständlich, dass wir sie tun, ohne lange darüber nachzudenken oder gar rechtlich fundierte Begründungen zu geben. Wir entscheiden im täglichen Leben häufig rein intuitiv, ob wir namentlich auftreten, oder ob wir anonym bleiben wollen. In aller Regel gehen dem keine tief schürfenden Reflexionen voraus, son dern wir verhalten uns in dieser Frage so, wie uns gerade zu Mute ist oder wie es unserem üblichen, ganz persönlichen Verhaltensmuster entspricht. Manchmal haben wir auch unsere guten Gründe dafür, lieber nicht na mentlich in Erscheinung treten zu wollen und wir würden uns entschieden gegen die Unterstellung verwahren, wir hätten deshalb im eigentlichen Sinne etwas zu verbergen, sei es gar strafrechtlicher Natur oder nur eine Unschicklichkeit.