Anlasslich der sog. "Gran-Canaria-Falle" untersucht der Verfasser, ob man bei nicht fristgemass umgesetzten Privatrechtsangleichungsrichtlinien eines EG-Mitgliedsstaates zur Anwendung richtlinienkonformen Durchfuhrungsrechts, insbesondere der Forumsstaates, gelangen kann. Schwerpunktmassig wird untersucht, ob der kollisionsrechtliche europaische "ordre public" oder aber die Annahme eines international (europaweit) zwingenden Charakters nationaler Richtliniendurchfuhrungsbestimmungen eine mittelbare horizontale Wirkung von Richtlinienbestimmungen ermoglichen. Einen eigenen Losungsansatz sieht der Verfasser in der Rechtswahlfestigkeit einer nationalen Richtliniendurchfuhrungsvorschrift, die uber Art. 34 EGBGB (Art. 7 Abs. 2 EVU) eine neue Sanktionskategorie bei nicht fristgemass umgesetzten Richtlinienbestimmungen darzustellen vermag. Dabei wird auch die alternative Vorgehensweise uber den "ordre public" (Art. 6 EGBGB) aufgezeigt, deren Ergebnisse ("ordre public europeen interne") auf den "ordre public" der Urteilsanerkennung ubertragen werden."