Am 01.01.2002 traten im Wesentlichen die AEnderungen der Zivilprozessordnung durch das Zivilprozessreformgesetz in Kraft. Herzstuck der Reform sollte eine Umgestaltung der Berufung zu einem Instrument der Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung sein, um so eine hoehere Effizienz beim Verfahrensablauf und einen schnelleren Rechtsfrieden zu erreichen. Der Gesetzgeber vollzog damit zumindest theoretisch einen fundamentalen dogmatischen Richtungswechsel und eine Abkehr vom bisher gultigen Prinzip der vollstandigen Neuverhandlung vor einem hoeheren Gericht. Gleichzeitig erfolgte eine einschneidende Beschrankung der Moeglichkeiten, neue Angriffs- und Verteidigungsmittel erst im Berufungsrechtszug vorzubringen. Die Kritik an der Reform war lautstark und vielfaltig. Viele befurchteten den Verlust der Berufungsinstanz als zweiter Tatsacheninstanz. Diese Arbeit untersucht im Hinblick auf das neu gestaltete Berufungsrecht, ob die Zivilprozessreform 2002 die in sie gesteckten Erwartungen, das Verfahren effizienter, transparenter und burgernaher zu gestalten, erfullen kann, beleuchtet aber auch, ob die vielfach geausserte Kritik gerechtfertigt war. Zudem prasentiert sie unter kritischer Wurdigung der bisher ergangenen Rechtsprechung Loesungen fur die Vielzahl von Streitfragen, die durch die Neufassung der 529, 531 und 533 ZPO hervorgerufen wurden, in dem sie eine umfassende Analyse der Vorschriften anhand der wissenschaftlichen Auslegungsmethoden liefert.