Zu den Voraussetzungen für einen europäischen Markt der Kreditversorgung gehören Kreditsicherheiten, die europaweit Anerkennung finden. Dies setzt eine gewisse Harmonisierung voraus. Sie ist in den einzelnen Bereichen der persönlichen und dinglichen Kreditsicherheiten unterschiedlich weit gediehen. Am 12. Dezember 2008 fand im Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht eine Tagung statt, auf der eine Bestandsaufnahme des Erreichten vorgetragen und Perspektiven für die Zukunft entwickelt wurden. Das Symposium war Ulrich Drobnig zum 80. Geburtstag gewidmet, der selbst maßgeblich an verschiedenen Harmonisierungsprojekten im Bereich des Kreditsicherungsrechts mitgewirkt hat. Die Autoren des Buches wenden sich in ihren Beiträgen den persönlichen Sicherheiten von Bürgschaft und Garantie, den Mobiliarsicherheiten, den Immobiliarsicherheiten und insbesondere der Eurohypothek sowie dem Recht der Abtretung zu. Neben materiellrechtlichen kommen dabei auch kollisionsrechtliche Aspekte, neben der rechtlichen Dimension auch die ökonomische Funktion und Bewertung zur Sprache.