"Der Gesetzgeber" ist eine Fiktion. Die Bildung seines "Willens" stellt einen komplexen Prozess dar, der weit über den Kreis der Parlamentsabgeordneten hinausgeht. Was folgt daraus für die Auslegung der Gesetze? Methodenlehre muss verstärkt fragen, was die an der Gesetzgebung Beteiligten selbst denken. Das gilt auch für die, die in traditioneller rechtsquellentheoretischer Betrachtung lediglich Vorarbeit leisten, von den Mitarbeitern der Abgeordneten über die Ministerien bis hin zu Außenstehenden, die auf Gesetzgebungsverfahren Einfluss nehmen. Im Wissen und in den Vorstellungen dieser Personen liegt Erkenntnispotential. Wird dieses Potential mit der traditionellen Aussage hinlänglich erfasst, der Interpret müsse auch die Materialien konsultieren? Der Band dokumentiert ein Gespräch zwischen Praktikern und Universitätsjuristen namentlich über den Blick der "faktischen Gesetzgeber" auf die späteren Normanwender.