Das Internationale Privat- und Verfahrensrecht enthält eine Vielzahl von Rechtsakten, die auf drei unterschiedlichen Regelungsebenen entstanden sind: auf nationaler, EU-rechtlicher und staatsvertraglicher Ebene. Bei der Fülle von Rechtsnormen auf diesen Regelungsebenen stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Normgeber darauf achten, dass diese mit anderen Normen und Rechtsakten auf derselben oder auf einer anderen Ebene koordiniert sind - und wenn das nicht der Fall ist: wie die Koordination verbessert werden kann. Zu diesem Zweck arbeitet Richard Johannes Bader zunächst die einzelnen Methoden dieser Koordination heraus und kategorisiert sie. Aus den so herausgearbeiteten Methoden leitet er sodann Koordinationsprobleme ab und führt sie jeweils einer Lösung zu. Diese Lösungen werden nach Gruppen geordnet, um hieraus schließlich Prinzipien zur Lösung von Koordinationsproblemen herzuleiten.