Die Kunstlersozialversicherung nimmt eine Sonderstellung im System der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland ein. Selbststandige Kunstler und Publizisten mussen - vergleichbar mit abhangig beschaftigten Personen - lediglich die Halfte der zur Finanzierung erforderlichen Mittel durch eigene Beitrage aufbringen. Der Streit um die Finanzierung entzundet sich vor allem an der von Vermarktern und Verwertern kunstlerischer und publizistischer Werke zu zahlenden Kunstlersozialabgabe. Das Bundesverfassungsgericht halt die Kunstlersozialabgabe in seiner Entscheidung vom 08.04.1987 zwar mit dem Verfassungs- und Sozialversicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland fur vereinbar. Zwischenzeitlich werfen aber vor allem das autonome und das internationale sozialrechtliche Kollisionsrecht Fragen im Zusammenhang mit der Einbeziehung sogenannter Auslandshonorare in die Bemessungsgrundlage der Kunstlersozialabgabe auf. Dieser Problembereich bildet den Hintergrund dieser Untersuchung, wobei die Grundzuge des Kunstlersozialversicherungsgesetzes ebenso dargestellt werden wie die einschlagige Rechtsprechung und die rechtswissenschaftliche Diskussion. Schliesslich werden rechtstheoretische, aber auch praktische Handlungsoptionen zur Vermeidung der nach Auffassung des Autors rechtswidrigen Behandlung der Auslandshonorare aufgezeigt.