Auflassungsvormerkung Und Eingriffsschutz - Zur Frage, OB Dem Inhaber Eines Vormerkungsgesicherten Eigentumsverschaffungsanspruc
Seit langerem ist heftig umstritten, ob dem Inhaber einer Auflassungsvormerkung Schutz gegen faktische Einwirkungen zukommt. Ist der Vormerkungsberechtigte gegen Eingriffe Dritter in die Grundstuckssubstanz nach den 823 Abs. 1, 1004 BGB geschutzt? Ist die in der Grauzone zwischen obligatorischem und dinglichem Recht angesiedelte Rechtsstellung des Vormerkungsberechtigten ein absolut geschutztes Recht? Die Arbeit greift diese Frage auf und thematisiert u. a. die Vereinbarkeit eines solchen Schutzes mit der Funktion der Vormerkung als Rechtsinstitut, mit der Interessenlage im eigenartigen Dreiecksverhaltnis Vormerkungsberechtigter, Vormerkungsverpflichteter und Zwischenerwerber sowie mit dem Abstraktionsprinzip.