Wahrend die Anwendung von Hypnose im Strafverfahren gesetzlich verboten und der Einsatz des Polygraphentests durch die Rechtsprechung faktisch unterbunden ist, werden projektive Testverfahren unbefangen angewandt und offenes Ausdrucksverhalten bedenkenlos gewurdigt. Die Arbeit untersucht, inwieweit diese unterschiedliche rechtliche Behandlung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit rechtmassig ist. Ausgehend von den Erkenntnissen der allgemeinen Kommunikationslehre gelangt die Autorin zum dem Schluss, dass alle Formen unbewusster AEusserungen als Bestandteil der Beschuldigteneinlassung an dem Recht der Aussagefreiheit teilhaben. Da die Bedeutung von AEusserungen erst in Kommunikation entsteht, ist Aussagefreiheit als Herrschaft des Beschuldigten uber die Bedeutung seiner AEusserungen zu definieren. Hieraus ergeben sich differenzierende Ergebnisse fur die Frage der Zulassigkeit eines Zugriffs auf unbewusste AEusserungen.