Die Eigene Sachentscheidung Des Bgh in Strafsachen (§ 354 Abs. 1 Stpo) - Eine Normativ-Empirische Studie
Die Untersuchung zeigt eine tatsachliche Bestandsaufnahme der Spruchpraxis des BGH in Strafsachen in Hinblick auf eigene Sachentscheidungen. Die Rechtswirklichkeit wird dabei am gesetzlich festgelegten Rahmen gemessen.
Es wurden drei Jahrgange (1995-1997) BGH-Rechtsprechung ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass durch die analoge Anwendung des 354 Abs. 1 StPO in vielen Fallen der gesetzlich vorgegebene Rahmen zugunsten einer im voraus kaum zu konkretisierenden Einflussnahme auf die Verfahrensbeendigung verlassen wird.