Die Anpassung Von Betriebsrenten Gemaeß § 16 Betravg - Inhalt Und Fragen Der Prozessualen Darlegungs- Und Beweislast
Die betriebliche Altersversorgung ist in nie dagewesener Weise in der politischen Diskussion. Betriebliche Altersversorgung im klassischen Sinne - also arbeitgeberfinanziert - setzt nach wie vor die Bereitschaft der Arbeitgeber voraus, entsprechende Zusagen zu erteilen. In diesem Zusammenhang ist die spatere Verpflichtung zur Anpassung laufender Renten von entscheidender Bedeutung. Die Arbeit tragt dazu bei, die Anpassungsmassstabe des 16 BetrAVG transparenter zu machen. Sie zeigt die Entwicklung des 16 BetrAVG vom Gesetzgebungsverfahren im Jahr 1974 bis hin zum Altersvermoegensgesetz 2001 auf. Neben der Darstellung der teilweise stark umstrittenen Inhalte werden die Fragen der Darlegungs- und Beweislast eroertert, wobei offenkundig wird, dass die Rechtsprechung diesbezuglich teilweise Irrwege eingeschlagen hat.