Johannes VIII. - Paepstliche Herrschaft in Den Karolingischen Teilreichen Am Ende Des 9. Jahrhunderts
Johannes VIII. zahlt zu den grossen Papsten des 9. Jahrhunderts. Als erster Papst kroente er einen Kaiser, dessen Wahl und Erhebung auf seine Initiative zuruckging. Das Kaisertum wurde damit konstitutiv an den Papst gebunden. In welcher Weise war es Johannes VIII. im Anschluss daran moeglich, den papstlichen Herrschaftsanspruch und die papstliche Vorrangstellung zu formulieren und zur Geltung zu bringen? Welchen Handlungsspielraum hatte er in den einzelnen karolingischen Teilreichen? Was bedeutete papstliche Herrschaft im 9. Jahrhundert? In der Diskussion dieser Fragen wird anhand der unterschiedlichen UEberlieferungen die Verbindung von Herrschaft und Schriftlichkeit untersucht. Zudem werden die Moeglichkeiten und Bedingungen papstlicher Herrschaft und deren weitere Ausbildung eruiert.