Es besteht ein Konflikt zwischen den Zielen der Wahrung der Wettbewerbsgleichheit unter den Fussballclubs sowie der Talentfoerderung einerseits und der wirtschaftlichen Mobilitat der professionellen Fussballspieler andererseits. Welches Instrument sich am besten zur Aufloesung des Interessengegensatzes eignet, daruber herrscht Dissens. Die traditionell favorisierte Transferentschadigung wurde vom EuGH im Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995 gekippt, erlebt jetzt aber wieder in dem 2001 in Kraft getretenen FIFA-Transferreglement eine Renaissance. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob das neue Transferregelwerk mit Art. 39 EG kompatibel ist. Die Untersuchung foerdert zutage, dass zentrale Regelungsbestandteile diesem Anspruch nicht gerecht werden. Zugleich wird aufgezeigt, dass ein beitragsfinanzierter Solidarfonds eine oekonomisch und juristisch praktikable Alternative darstellt, die Wettbewerbsgleichheit zwischen den Fussballunternehmen ebenso wie die Nachwuchsfoerderung zu sichern.