Die Amtssprachen in Den Organen Der Europaeischen Gemeinschaft - Status Und Funktion
In den Organen der Europaischen Union besteht eine pluralistische Sprachenregelung. Danach zahlt mindestens eine Amtssprache eines jeden Mitgliedslandes zu den gleichberechtigten Amts- und Arbeitssprachen der Union. Anhand der Daten aus umfangreichen Erhebungen wird nachgewiesen, dass Englisch und Franzosisch mit weitem Abstand vor Deutsch und allen weiteren Sprachen faktische Arbeitssprachen im taglichen Gebrauch der Beamten der Europaischen Union und der Abgeordneten des Europaischen Parlaments sind. Daruber hinaus werden ausfuhrliche Ergebnisse aus Befragungen zur Tatigkeit der Dolmetscher- und Ubersetzungsdienste des Ministerrates und der Kommission der Europaischen Union sowie des Europaischen Parlaments dargestellt. Schliesslich wird diskutiert, ob Deutsch im Rahmen einer Erweiterung der Europaischen Union an Einfluss gewinnen konnte."