Der gutglaeubige Erwerb der streitbefangenen Sache
Das Buch untersucht den Erwerb streitbefangener Gegenstande durch einen redlichen Dritten. Hierzu trifft 325 Abs. 2 ZPO eine Grundaussage, wobei jedoch sein Anwendungsbereich und der Anknupfungspunkt vorausgesetzter Redlichkeit unklar bleiben. Bei der Auslegung der Norm legt der Autor den Fokus insbesondere auf ihre Entstehungsgeschichte, welche die historische Praxis einiger in Deutschland geltender Partikularrechte einschliesst (gemeines, preussisches, franzoesisches und badisches Recht). Ebenso geht der Autor auf die Entwurfe der Reichszivilprozessordnung ein. Er zeigt auf, dass die Norm bei einem Erwerb vom Berechtigten keine Anwendung findet und ferner die Kenntnis des Erwerbers von der Rechtshangigkeit nicht entscheidend ist.
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