Der Parteibestellte Schiedsrichter Im Schiedsgerichtlichen Verfahren Der Zpo Und Das Gebot Ueberparteilicher Rechtspflege
Die private Schiedsgerichtsbarkeit, wie sie in den 1025 bis 1048 ZPO geregelt ist, hat gerade in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Das gilt insbesondere fur das Handels- und Gesellschaftsrecht. Da es sich bei einem Schiedsspruch um -echte- Rechtsprechung handelt, gilt auch fur den parteibestellten Schiedsrichter das aus Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes resultierende Gebot uberparteilicher Rechtspflege. Diesem Gebot wird jedoch durch die Vorschriften der ZPO nicht genugend Geltung verschafft. Das hat im Umgang mit dem Uberparteilichkeits-Gebot fur den parteibestellten Schiedsrichter zu erheblicher Rechtsunsicherheit gefuhrt. Ihr entgegenzuwirken, widmet sich diese Arbeit. Dabei wird das Rollenverstandnis des parteibestellten Schiedsrichters definiert, ferner werden Reformentwurfe zu 1028 und 1025 Abs. 2 ZPO unterbreitet."