Gewerbe- und Berufsrecht im Spannungsfeld zum Insolvenzverfahren
Die Zielsetzung des Insolvenzverfahrens erschoepft sich nicht alleine in der effektiven Befriedigung der Glaubiger. Seine Aufgabe ist ebenso, insolvente Unternehmen zu sanieren und redliche Schuldner von ihren Verbindlichkeiten zu befreien. Um dieser Funktion auch im Gewerberecht Geltung zu verschaffen, hat der Gesetzgeber dem Insolvenzrecht durch Einfuhrung des 12 GewO Vorrang vor dem Gewerberecht eingeraumt. Anders als bei Gewerbetreibenden fuhrt die Eroeffnung des Insolvenzverfahrens bei zulassungsbeschrankten Freiberuflern regelmassig zu einem Widerruf der Berufszulassung. Der Autor untersucht, inwieweit Gewerbe- und Insolvenzrecht durch 12 GewO harmonisiert wurden und durch welche Massnahmen die insolvenzrechtlichen Ziele auch bei Freiberuflern umgesetzt werden koennen.
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