Die Selbststaendige Taetigkeit Im Insolvenzverfahren Und Die Negativerklaerung Gemaeß § 35 II 1 Inso
Wie kann dem Schuldner in einem Insolvenzverfahren eine selbststandige Tatigkeit ermoeglicht werden? Gemass 35 II 1 InsO kann der Verwalter erklaren, dass Vermoegen aus der selbststandigen Tatigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehoert und Anspruche aus dieser Tatigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden koennen. Die Studie beleuchtet die Rechtsfolgen dieser sogenannten Negativerklarung. Hierbei zeigt der Autor insbesondere auf, dass die vorherrschende Meinung, welche in der Erklarung auch eine "Freigabe" beruflicher Alt-Vertrage sieht, kaum haltbar ist. Er entwickelt demzufolge einen eigenen Loesungsansatz. Abschliessend werden parallele Zweitinsolvenzverfahren untersucht, die eroeffnet werden koennen, sollte sich der Schuldner nach der Negativerklarung neu verschulden.